„Was wir wissen, ist ein Tropfen, was wir nicht wissen, ist ein Ozean.“ – Isaac Newton
Der Frage „Wie funktioniert die Welt?“ gehen wir im naturwissenschaftlichen Unterricht auf vielfältiger Art und Weise nach.
Wir beginnen in der 7. Klasse mit dem naturwissenschaftlichen Unterricht in den Fächern Biologie und Physik. Beide Fächer werden mit einer Stunde pro Woche unterrichtet. Für ein besseres Heranführen an Experimenten wird Physik in halber Klassenstärke unterrichtet und es findet eine Teilung mit ITG statt.
In Klasse 8 kommt noch Chemie hinzu. Biologie und Chemie werden dann mit je zwei Wochenstunden für ein halbes Jahr im Wechsel unterrichtet. Physik bleibt bei der einen Wochenstunde jedoch für das gesamte Schuljahr.
Mit Hinblick auf den Schulabschluss werden Biologie und Physik ab Klasse 9 mit einer Wochenstunde unterrichtet. Im Fach Chemie werden die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Leistungen auf dem E- und G‑Niveau unterrichtet und bewertet. Um sich hier gut entwickeln zu können, stehen ihnen zwei Wochenstunden zur Verfügung.
Neben dem Unterricht im herkömmlichen Klassenverband bieten wir noch das Wahlpflichtfach Naturwissenschaften für besonders interessierte Schülerinnen und Schüler an.
Alle naturwissenschaftlichen Fächer verfügen über einen eigenen Fachraum mit umfangreichen Sammlungen. Dies ermöglicht zahlreiche Experimente, wodurch die Inhalte anschaulicher und erlebbarer werden.
Zusätzlich werden Exkursionen zu Lernorten außerhalb der Schule genutzt. Beispielsweise besuchen wir die Biologiestation im Dathe-Gymnasium. Dort können die Schülerinnen und Schüler mit außergewöhnlichen Insekten arbeiten. Eine fächerübergreifende Exkursion (Geografie, Biologie, Chemie) wird im Museumspark Rüdersdorf durchgeführt.
Die Schülerinnen und Schülern sollen sich Wissen und Fertigkeiten für naturwissenschaftliches Arbeiten aneignen. Dabei liegt unser Augenmerk auf dem Experimentieren und der sicheren Anwendung der Fachsprache. Wir fördern Neugier und das Bestreben Dinge zu hinterfragen.
Laborordnung für das Experimentieren in Chemie, Biologie und Physik
Die nachstehenden Regeln gelten für alle Schülerinnen und Schüler, die sich in den naturwissenschaftlichen Räumen der Klingenberg-Schule aufhalten:
Grundsatz:
Den Anweisungen der Fachlehrerinnen / Fachlehrern ist unbedingt Folge zu leisten. Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln und die Räume sind sauber zu halten.
- Die Fachräume dürfen nicht ohne Aufsicht durch Fachlehrerinnen / Fachlehrer betreten werden.
Das Betreten der Vorbereitungsräume ohne ausdrückliche Aufforderung durch die Fachlehrerinnen / Fachlehrer ist verboten. - Taschen und Jacken werden an den Seiten des Raumes bzw. im Spind abgelegt und aufgehängt.
- Anlagen für Energie, Gas oder Wasser und Experimentiergeräte, Chemikalien und Schaltungen dürfen nur mit Genehmigung der Fachlehrerinnen / Fachlehrer berührt oder in Betrieb genommen werden.
- Die Schülerinnen und Schüler werden angewiesen mögliche Gefahrenquellen (Gasgeruch, beschädigte Steckdosen, auslaufende und/oder stark riechende Stoffe usw.) sofort den Fachlehrerinnen / Fachlehrern zu melden.
- Schutzausrüstungen (Schutzbrillen, ggf. Schutzhandschuhe u. ä. ) sind nach Anweisung der Fachlehrerinnen / Fachlehrer anzulegen und weitere Schutzmaßnahmen (enthalten in den Arbeitsaufträgen) sind unbedingt zu beachten.
- Beim Auftreten gefährlicher Situationen nach Rettungsplan handeln (s. Aushang im Raum)!
- Essen und Trinken sind in naturwissenschaftlichen Arbeitsräumen verboten, außer: Die Fachlehrerinnen / Fachlehrer gestatten es ausdrücklich, z. B. bei Arbeiten.
- Die Fachlehrerinnen / Fachlehrer weisen die Schülerinnen und Schüler ausdrücklich darauf hin, dass gefährliche Experimente zu Hause nicht gemacht werden dürfen.
- Schülerinnen und Schüler werden für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig an Räumen, Einrichtung, Installationen oder Experimentiergeräten verursachen, haftbar gemacht und müssen die Kosten für eine fachgerechte Reparatur bezahlen.
- Bei schweren Regelverstößen kann eine Schülerin / ein Schüler vom Experimentieren ausgeschlossen werden.
Die Laborordnung kann hier nochmal nachgelesen werden.