Alle Coro­na-Maß­nah­men sind der­zeit auf­ge­ho­ben. Das betrifft auch die Iso­la­ti­ons­pflicht bei einem posi­ti­ven Coro­na-Test.

Alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler haben wei­ter­hin die Mög­lich­keit, sich zwei­mal wöchent­lich frei­wil­lig zu tes­ten. Auf Wunsch erhal­ten sie auch einen drit­ten Test , der mit nach Hau­se gege­ben wird, um sich vor dem Start in die neue Woche tes­ten zu kön­nen.
Bit­te infor­mie­ren Sie uns über das Log­buch, ob Ihr Kind an der frei­wil­li­gen Tes­tung teil­nimmt.